Befundberichte

Ein deutsches RadLex – vom Freitext zur Codierung

Historisch betrachtet war die Befundsprache in der Radiologie zumeist recht blumig. Zu der Zeit, als Röntgenbilder noch ein Unikat waren, musste die Bildbeschreibung sprachlich ausgestaltet werden, um dem Zuweiser zu verdeutlichen, was er vor sich sieht. Mit der Digitalisierung und dem damit einhergehenden Wechsel von der Papierform zur Datei ergeben sich nun neue Möglichkeiten der Textverarbeitung und -auswertung. Professor Thomas Hackländer, Leitender Oberarzt an der Klinik für diagnostische und interventionelle Radiologie in Wuppertal, erklärt im Gespräch, welche Möglichkeiten ein deutsches RadLex eröffnet.

Report: Marcel Rasch

Prof. Thomas Hackländer, Leitender Oberarzt an der Klinik für diagnostische...
Prof. Thomas Hackländer, Leitender Oberarzt an der Klinik für diagnostische und interventionelle Radiologie des HELIOS Universitätsklinikums in Wuppertal
Quelle: Prof. Thomas Hackländer

Radiologische Befundberichte sind von Natur aus zweigeteilt. Während die Beschreibung umgangssprachlich gestaltet ist, baut die Beurteilung auf medizinischen Termini auf. Die textuelle Beschreibung lässt sich durch das inzwischen übliche HL7 CDA-Dokument abbilden, in dem sich die meisten Patientendaten bereits befinden. Die zweite Ebene der Fachbegriffe bietet sich für eine Codierung geradezu an. Und hier kommt das RadLex ins Spiel.

Einzelne Wörter oder kleine Passagen werden zu Codes zusammengefasst: die Begriffe „Thorax“, „Lunge“, „Herz“ oder auch „normal“ erhalten je einen gesonderten Code. Während die Textebene für Menschen lesbar ist, ist die Codeebene nur für Computer auswertbar. Daraus ergeben sich eine Menge neue Anwendungsmöglichkeiten.

Welcher Code wird genutzt?

Zwar gibt es bereits einige Code-Schemata, doch sind die meisten für die Codierung von Befundberichten nicht brauchbar. Ein solches Lexikon darf einerseits nicht zu klein, andererseits nicht zu umfangreich sein, und muss zudem alle Spezifika der Radiologie abbilden können. Auch kommt hinzu, dass die meisten Codes ohne Lizenzgebühren nicht nutzbar sind und zu viele Menschen an den Korrekturen und Weiterentwicklungen dieser Datenbanken sitzen. Dies ist für ein Fachlexikon kein Problem, für die standardisierte radiologische Befundung aber könnte dies problematisch sein.

Aus diesem Grund hat die RSNA 2005 beschlossen mit dem RadLex einen eigenen Weg zu gehen, ausschließlich auf die Radiologie zugeschnitten und von der RSNA selbst verwaltet. Entstanden ist das Ganze, indem man aus vorhandenen radiologischen Berichten Codes erstellt hat. Mittlerweile existieren rund 46.000 Konzepte und für 10.000 – 30.000 dieser Konzepte gibt es Synonyme, die zusätzlich codiert werden.

Was zeichnet das RadLex nun aus?

Das RadLex unterscheidet sich von einem normalen Lexikon darin, dass nicht nur einzelne Wörter codiert sind, sondern die jeweiligen Begriffe auch präzise und eineindeutig definiert sind. Zusätzlich werden Bildbeispiele hinterlegt, die beispielsweise im Bereich anatomischer Strukturen interessant werden. So gibt es Beispielbilder für maligne Tumoren oder staistische Zusammenhänge.

Eine weitere Besonderheit des RadLex ist , dass Abhängigkeiten der Begriffe zueinander definiert sind. Damit wird das RadLex im eigentlichen Sinne zu einer Ontologie, die komplexes Wissen und Abhängigkeiten zu vermitteln vermag. Nehmen wir das Beispiel eines Astrozytoms: Es ist im RadLex nicht nur genau definiert, was ein Astrozytom ist, welchen Code es zugeordnet bekommen hat etc.1, sondern auch in welchen Abhängigkeiten ein solches Astrozytom stehen kann2. Das hat den großen Vorteil, dass der Radiologe nicht nur genau weiß, womit er es zu tun hat, sondern auch aufgrund der hinterlegten Codes die Datenbank nach Begriffen durchsuchen kann und sofort alle darunter liegenden Begriffe aus der Ontologie erhält. Das bietet vor dem Hintergrund von Big Data ein ungeheures Potential möglicher Anwendungen zum Beispiel für Auswertungen in Befundberichten.

Was ist der nächste Schritt für ein deutsches RadLex?

Die Herausforderung beim deutschen RadLex besteht darin, eine passgenaue Übersetzung der englischen Begrifflichkeiten vorzunehmen und umgangssprachliche Begriffe wie „Hirntumor“ zu berücksichtigen.. Diese Aufgabe haben wir uns in der Arbeitsgemeinschaft IT in der Röntgengesellschaft vorgenommen  und im März 2016 die entsprechenden Verträge mit der RSNA unterzeichnet. Die Deutsche Röntgen Gesellschaft (DRG) wird als Alleinverantwortlicher für die deutsche Übersetzung auftreten, was bedeutet, dass ein deutscher Begriff zu einem Code nur von der DRG vergeben werden darf. Damit hat die DRG die Hoheit über den Inhalt und wir vermeiden die bereits angesprochenen Probleme, die entstehen würden, wenn andere Organisationen in der Lage wären die Einträge zu bearbeiten.

Außerdem haben wir uns mit der RSNA darauf geeinigt, dass die deutschen Termini, wie die englischen auch, kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Damit wollen wir die Verbreitung fördern, weil keine Lizenzgebühren anfallen.

Ergänzend zum RadLex arbeiten wir gerade, ebenfalls in der Arbeitsgemeinschaft IT der DRG, an der Codierung radiologischer Prozeduren mit dem so genannten „RadLex Playbook“.

Welche Anwendungen kann man sich für die Zukunft vorstellen?

Stellen Sie sich ein Spracherkennungssystem vor, das in der Radiologie bereits oft verwendet wird, und das im Hintergrund das gesprochene Wort automatisch in Text umsetzt. Wenn dieses Spracherkennungssystem nun zum Beispiel ein Astrozytom Grad IV erkennt, dann könnte es  das ontologische Wissen aus dem RadLex nutzen und auf einem zweiten Monitor entsprechende Artikel, Veröffentlichungen, Bilddaten oder Datenbanken aufrufen. So hätte der befundende Arzt direkt kontextsensitive Informationen und könnte eine Echtzeitauswertung vornehmen.

Auch für die strukturierte Befundung ergäben sich Vorteile. Anhand von Templates könnte man eine Kodierung vornehmen und in Zukunft einen Befundbericht zum Beispiel direkt in eine andere Sprache übertragen.

Zusätzlich werden Studien einfacher. Die Codeebene nach bestimmten Kriterien zu durchsuchen ist technisch gesehen trivial. Auch Data Mining wird viel einfacher. Allerdings muss man sich hier noch Fragen des Datenschutzes stellen. All dies wird die nahe Zukunft aber zeigen.

PROFIL:
Prof. Dr. Thomas Hackländer ist Leitender Oberarzt an der Klinik für diagnostische und interventionelle Radiologie des HELIOS Universitätsklinikums in Wuppertal. Er ist außerdem Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie der Deutschen Röntgengesellschaft. Der Diplom Physiker ist Facharzt für Radiologie mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Informatik.

Veranstaltungshinweis:
Donnerstag, 16.6. 15-16.30 Uhr, Wie könnte ein „Deutsches RadLex“ helfen?, Thomas Hackländer (Wuppertal)

09.06.2016

Mehr aktuelle Beiträge lesen

Verwandte Artikel

Photo

Sponsored • Innovation

Volldigitales Radiologie-Management auf dem Röntgenkongress

Auf dem Dt. Röntgenkongress 2018 präsentiert die i-SOLUTIONS Health in Halle 2/C21 das RIS RadCentre mit den Highlights Dosismanagement, Navigator mit Chefarzt-View, strukturierte Befundung mit…

Photo

Artikel • Benchmark

Mit DIAM die richtige digitale Strategie verfolgen

Was ist der beste Weg, Imaging-IT im Krankenhaus zu implementieren? Wie können neue Technologien in bestehende IT-Infrastrukturen integriert werden? Welche Risiken haben unsere Strukturen? Bei…

Photo

News • "RadioReport"-Software

Versions-Update für die radiologische Befundung

Das Berliner Unternehmen Neo Q schreibt das Guided Reporting mit dem neuen Release seiner Software RadioReport fort und bietet mit dem Modul „Knochen und Gelenke“ viele weitere Features.

Verwandte Produkte

Newsletter abonnieren